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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungsvereinbarung zu Nutzungs- und Urheberrechten an Kundeninhalten gelten als Ergänzung zum angenommenen Angebot, Auftrag oder Vertrag

Auftragnehmer – Holger Tiegel
Auftraggeber – Ihre Firma, Webseitenbetreiber

§ 1 Geltungsbereich

  • Erstellen von Werbemitteln (Print)
  • Erstellen von Werbemitteln (digital)
  • Erstellen/ Pflege von Webseiten
  • Erstellen/ Pflege eines Online Shops
  • Erstellen eines Social Media Profils

Der konkrete Geltungsbereich wird im angenommenen Angebot, Auftrag oder Vertrag genannt

Als Ergänzung zu diesem angenommenen Angebot, Auftrag oder Vertrag und den zugrunde gelegten AGB des Auftragnehmer wird die nachfolgende Vereinbarung zur Frage der Haftung für die durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte (Bilder, Videos, Grafiken, Texte) geschlossen.

Diese Haftungsvereinbarung wird mit Unterzeichnung Bestandteil des angenommenen Angebot, Auftrag oder Vertrag

§ 2 Nutzungsrechte

(1) Ausdrücklich gestattet ist die Nutzung, Bearbeitung und Veröffentlichung der Werke für Projekte und Webseiten, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erstellt.
(2) Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer an den zu Zwecken der Gestaltung und Bearbeitung übermittelten Inhalten (Bilder, Videos, Grafiken, Texte) das Recht, diese Inhalte für die dem Vertrag zugrundeliegenden Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Dem Auftragnehmer wird hierzu ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Bearbeitung und Veröffentlichung der Inhalte eingeräumt.

§ 3 Haftungsfreistellung

(1) Der Auftraggeber sichert zu, zur Übertragung der vereinbarten Nutzungsrechte befugt zu sein, weil er das oder die Werke entweder
a) selbst erstellt hat oder
b) die für die Übertragung notwendigen Rechte selbst wirksam erworben hat.
(2) Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Abwehr von Ansprüchen, die Dritte gegenüber dem Auftragnehmer aufgrund von Verletzungen von Immaterialgütern (Urheberrechte, Markenrechte, Recht am eigenen Bild, Geschmacksmuster usw.) an den vertragsgegenständlichen Inhalten geltend machen, insbesondere durch zur Verfügung stellen der zur Verteidigung erforderlichen Informationen.
(3) Der Auftraggeber ist zum Ersatz aller zur Rechtsverfolgung erforderlichen Aufwendungen – insbesondere der notwendigen Anwalts- und Gerichtskosten – verpflichtet, die dem Auftragnehmer durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehen.

Vereinbarung zur Übertragung von Nutzungsrechten

Auftraggeber (Firma, Webseitenbetreiber) – Rechteinhaber (Holger Tiegel) –

1. Werke

(1) Die Parteien schließen eine Vereinbarung über die Übertragung von
Nutzungsrechten an den Werken des jeweiligen angenommenen Angebots, Auftrags oder Vertrags

(2) Das Nutzungsrecht wird eingeräumt für folgende Bereiche:

  • Print (Zeitschriften)
  • (Print (Werbemittel, Flyer)
  • Digital (Webseiten)
  • Digital (Online Shops, Verkaufs-Plattformen)
  • Digital Werbung (Banner, sonstiges digitale Werbemittel)
  • Digital Social Media Plattformen (Facebook, Pinterest …)

Das konkrete Werk wird im angenommenen Angebot, Auftrag oder Vertrag benannt

2. Vergütung

(1) Die Vergütung ist mit Zahlung des angenommenen Angebots, Auftrags oder Vertrags abgegolten.
.
(2) Die Rechteübertragung wird unter die aufschiebende Bedingung der vollständigen
Zahlung der vereinbaren Vergütung an den benannten Werken gestellt.

3. Nutzungsrechte

(1) Der Rechteinhaber gewährt dem Auftraggeber an den vorstehend benannten
Werken das Recht, die Leistungen für die dem Vertrag zugrunde liegenden Zwecke im
vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Dem Auftraggeber wird hierzu ein
einfaches, nicht übertragbares, zeitlich nicht beschränktes Nutzungsrecht eingeräumt.
(2) Eine Weitergabe der Werke und/ oder Nutzungsrechte an Dritte oder die Erteilung
von Unterlizenzen ist ohne zusätzliche Vereinbarung nur zulässig, wenn sie zur
Erreichung des Vertragszwecks notwendig ist. Ausdrücklich gestattet ist die Nutzung
der Werke für Projekte und Webseiten, die der Auftraggeber für seine Kunden erstellt.
(3) Will der Auftraggeber vom Rechteinhaber gestaltete Arbeiten ganz oder teilweise
über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang hinaus verwerten, bedarf es
für die Abgeltung der Nutzungsrechte einer gesonderten, vorab zu treffenden
Honorarabsprache.
(4) Der Rechteinhaber sichert zu, zur Übertragung der vereinbarten Nutzungsrechte
befugt zu sein, weil er das oder die Werke entweder selbst erstellt hat oder die für die
Übertragung notwendigen Rechte selbst wirksam erworben hat.

4. Haftungsfreistellung

Der Rechteinhaber unterstützt den Auftraggeber bei der Abwehr von Ansprüchen,
die Dritte gegenüber dem Auftraggeber aufgrund von Verletzungen von
Immaterialgütern (Urheberrechte, Markenrechte, Recht am eigenen Bild,
Geschmacksmuster usw.) an den vertragsgegenständlichen Inhalten geltend machen,
insbesondere durch zur Verfügung stellen der zur Verteidigung erforderlichen
Informationen.

5. Urhebervermerk

(1) Der Rechteinhaber hat Anspruch auf Nennung des Namens als Urheber in Form
eines Vermerks auf dem erstellten Werk.
(2) Der Rechteinhaber darf den Copyright-Vermerk selbst anbringen. Der Auftraggeber
ist nicht dazu berechtigt, den Urhebervermerk ohne Zustimmung des Rechteinhabers
zu entfernen.
(3) Bei nachträglichen Veränderungen hat der Auftraggeber den Copyright-Vermerk
entsprechend zu aktualisieren und auf die nachträgliche Veränderung hinzuweisen.